Allgemeine Geschäftsbedingungen der:

SEIPP Handelsgesellschaft für Elektrotechnik mbH

Raiffeisenstraße 8-10, 35428 Langgöns

Stand 01.10.2022

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit den Geschäftspartnern der SEIPP Handelsgesellschaft für Elektrotechnik mbH (nachfolgend als „SEIPP“ bezeichnet), soweit diese nicht ausdrücklich von SEIPP ausgeschlossen werden. Die Bedingungen treten ab dem 01.10.2022 in Kraft. Zusätzlich übernommene Pflichten der beteiligten Parteien berühren nicht die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Von den allgemeinen Bedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder des Bestellers verpflichtet sich SEIPP nicht, auch wenn SEIPP nicht widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt oder Leistungen annimmt.

1.3 SEIPP behält sich den Rücktritt von Verträgen vor, ohne dass Ansprüche irgendwelcher Art an SEIPP gestellt werden können, wenn die Zahlungsfähigkeit des Käufers unsicher erscheint und die deshalb gewünschte Vorkasse von ihm abgelehnt wird.

1.4 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer ( § 14 BGB), eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht von ihnen durch vorliegende Bedingungen abgewichen wird.

1.6 Der Begriff „Schadensersatzansprüche“ in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

2. Vertragsabschluss, Lieferungen

2.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sämtliche Bestellungen, Vereinbarungen, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden ( telefonisch, per E-Mail oder Fax) erst dann für SEIPP verbindlich, wenn sie von SEIPP schriftlich bestätigt werden, es sei denn, im Einzelfall ist ein Auftrag bereits stillschweigend ausgeführt worden.

Die zu SEIPPs Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Gewichts- und Maßangaben, sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur annähernd maßgebend.

2.2 Lieferungen von SEIPP erfolgen ab Werk Langgöns (Bundesrepublik Deutschland), ausschließlich sämtlicher Nebenkosten. Hier befindet sich der Erfüllungsort für die Lieferung und für eine etwaige Nacherfüllung.

Lieferverträge kommen zustande:

  1. bei Anlieferung ohne vorangegangene Bestellung mit der Annahme der Ware
  2. bei Anlieferung von vorangegangener, schriftlicher, telefonischer oder mündlicher Bestellung
  3. in jedem Falle durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder schriftliche Auftragsannahmeerklärung

2.4 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen voraus. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen ist darüber hinaus, dass der Besteller sich an die vereinbarten Zahlungsbedingungen hält und seine sonstigen Verpflichtungen gegenüber SEIPP erfüllt. Sofern diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung von SEIPP zu vertreten ist.

2.5 Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, setzen aber die Einhaltung der Verträge seitens der Lieferwerke von SEIPP voraus. Teillieferungen sind möglich, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.

2.6 Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen haftet SEIPP nur soweit, als SEIPP die fristgemäße Lieferung zumutbar ist.

Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf

  1. höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse,
  2. Virusattacken oder sonstige Angriffe Dritter auf unser IT-System, soweit diese erfolgt sind, obwohl die bei Schutzmaßnahmen übliche Sorgfalt eingehalten wurde,
  3. Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen nationalen, EU-oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts,
  4. nicht rechtzeitige bzw. ordnungsgemäße Belieferung an SEIPP oder
  5. sonstige Umstände, die von SEIPP nicht zu vertreten sind,

verlängern sich die Fristen angemessen und berechtigen SEIPP, die Vertragserfüllung ganz oder teilweise abzulehnen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung der Nachlieferungsansprüche sind ausgeschlossen.

2.7 Vom Vertrag kann der Besteller wegen Verzögerung der Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung von SEIPP zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.

Der Besteller ist auf Verlangen von SEIPP verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er bei Vorliegen der dazu berechtigenden Voraussetzungen wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.

2.8 Bei Inlandsaufträgen mit einem Netto-Auftragswert unter 100 € werden 100 € pauschal netto berechnet. Bei Auslandsaufträgen mit einem Netto-Auftragswert unter 250 € werden 250 € pauschal netto berechnet. Bei Aufträgen von Kugellagerausgleichsscheiben mit einem Netto-Auftragswert unter 100 € berechnet SEIPP pauschal 100 € netto.

3. Verpackung & Versand, Gefahrübergang

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wahl von Verpackung, Versandart und Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung durch SEIPP.

Von SEIPP gestelltes Verpackungsmaterial ist vom Kunden zu zahlen.
Der Versand durch Fahrzeuge von SEIPP erfolgt auf Gefahr von SEIPP. Der Versand durch einen beauftragten externen Dienstleister erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eine Frachtvergütung bei Abholung vom Lager von SEIPP erfolgt nicht. Lieferungen erfolgen grundsätzlich FCA Langgöns. Maut und Versicherung wird generell berechnet.

SEIPP ist nicht verpflichtet, an Kunden gelieferte Ware oder Verpackung aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen von dem Kunden oder von Dritten zurückzunehmen.

3.2 Verzögert sich der Versand, die Zustellung, der Beginn oder die Durchführung der Bestellung bzw. Montage oder die Übernahme aus vom Besteller zu vertretenden Gründen oder kommt dieser aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, geht die Gefahr auf den Besteller über. Etwaige bei SEIPP entstehenden Lagerkosten und sonstige Schäden hat in diesem Fall der Besteller zu tragen.

3.3 Die von SEIPP gelieferten Leihemballagen (Spulen, Behälter, Europaletten, Pallkragen, Sperrholzscheiben, Kupferspulenkartons etc.) bleiben unveräußerliches Eigentum von SEIPP und werden von SEIPP jeweils nur leihweise bereitgestellt. In der Rechnung wird ein Pfandgeld angesetzt, das zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen ist. Durch die Hinterlegung eines Pfandbetrages wird die Verpflichtung zur Rückgabe des Leihmaterials nicht berührt. Das Leihmaterial ist nach der Entleerung frachtfrei nach vorheriger Anmeldung an SEIPP zurückzusenden. Sobald dieses in gutem, verwendbaren Zustand bei SEIPP eingeht, wird das Pfandgeld dem Besteller zu 80% gutgeschrieben, Kupferspulenkartons zu 80%. Für Leihmaterial, das länger als 6 Monate im Besitz des Bestellers gewesen ist, entfällt die Verpflichtung von SEIPP zur Gutschrift des Pfandbetrages.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Für den Vertragsabschluss maßgeblich sind jeweils gültigen Angebote und Preislisten von SEIPP.

Die Preise verstehen sich grundsätzlich FCA Langgöns ausschließlich Bezugskosten (Maut, Versicherung, Verpackung) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss und gelten bei Cu-Drähten als Hohlpreise. Die Zahlungen gegenüber SEIPP sind in EURO ohne Abzug und kostenfrei zu begleichen.

4.2 Für die Zahlung gilt grundsätzlich folgendes: innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungstag netto Kasse. Gutschriften jeder Art sind von den vollen, zu bezahlenden Rechnungsbeträgen abzusetzen.

4.3 Das Zurückhalten von Zahlungen wegen von SEIPP nicht anerkannter und nicht titulierter Ansprüche ist ebenso wie die Aufrechnung mit nicht titulierten Forderungen ausgeschlossen. Bei Zielüberschreitungen berechnet SEIPP Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz (BGB § 288) unbeschadet der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden.

4.4 Wenn SEIPP nach Vertragsabschluss Auskünfte erhält, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen oder wenn sich Tatsachen ergeben, die einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, z.B. erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage, Zahlungseinstellung, Konkurs- oder Vergleichsverfahren, Geschäftsaufhebung, Geschäftsübergang usw., so ist SEIPP berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherung zu verlangen.

4.5 Gerät ein Besteller gegenüber SEIPP mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug und besteht im Zeitpunkt des Eintrittes des Verzuges ein Metallguthaben, so kann dieses Guthaben zum Edelmetallzuschlag für Kupfer am Tag der Geltendmachung von Ansprüchen in ein Geldguthaben umgewandelt und mit der bestehenden Geldschuld verrechnet werden (§387 ff. BGB).

Darüber hinaus werden in diesem Fall alle, auch sonstige Metall- und Geldschulden, sofort fällig und zwar mit der Maßgabe, dass die Metallschulden am Tage der Geltendmachung des Geldanspruches zum Edelmetallzuschlag für Kupfer + VAZ in Geldschulden umgerechnet werden.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Sobald SEIPP Altkupfer zur Umarbeitung annimmt, erfolgt die Gutschrift des Metallgehaltes ausschließlich auf der Basis des bei Eingang ermittelten Gewichtes. Bei Be- oder Verarbeitung des SEIPP zur Verfügung gestellten Metalls (Kathoden, Barren, Drähte) geht mit der Be- oder Verarbeitung, unabhängig von dem Verhältnis des Wertes der Be- oder Verarbeitung zu dem Metallwert, das Eigentum an der neuen Sache auf SEIPP über. Die schuldrechtlichen Ansprüche der Auftraggeber oder Lieferer auf Vergütung des Metallwertes bleiben unberührt. SEIPP gewährt die Vergütung ausschließlich in Metall (Kupfer) und nicht in Geld. (§ 950, § 951 BGB).

5.2 An allen von SEIPP gelieferten Waren (Vorbehaltsware) behält sich SEIPP das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-Saldo, bezahlt hat (Saldo-Vorbehalt). Dies gilt auch, wenn der Besteller einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt hat.

Sofern SEIPP zur Freigabe eines Sicherungsrechtes verpflichtet ist, obliegt SEIPP die Auswahl der freizugebenden Sicherungsrechte.

5.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Besteller hat SEIPP unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die im Eigentum von SEIPP stehenden Waren erfolgen. In diesen Fällen hat der Besteller auf das Eigentum von SEIPP hinzuweisen. Sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, hat der Besteller SEIPP unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

Bei Pfändungen sind gleichzeitig ein Pfändungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die dem Eigentumsvorbehalt von SEIPP unterliegen. Bei Forderungspfändungen hat der Besteller an Eidesstatt zu versichern, dass es sich um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf der Vorbehaltswaren von SEIPP entstanden sind.

5.4 Die Weiterveräußerung ( ohne oder nach Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit weiteren Sachen) ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und unter der Bedingung gestattet, dass der Besteller von seinen Kunden Bezahlung erlangt oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Diese Befugnis besteht auf Widerruf.

Wird der Verkaufspreis den Abnehmern durch den Besteller gestundet, so hat der Besteller sich gegenüber den Abnehmern an der veräußerten Ware das Eigentum zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen SEIPP sich das Eigentum bei Lieferung vorbehalten hat.

Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten- einschließlich etwaiger Saldoforderungen- sicherheitshalber an SEIPP ab. Weiterer Erklärungen hierzu bedarf es nicht. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an SEIPP ab, der dem von SEIPP in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.

Wird die Vorbehaltsware nach Vereinbarung weiterverkauft, so ist die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Verarbeitung erfolgt. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werkvertrages oder eines Werklieferungsvertrages verwandt, so tritt der Besteller die Forderung aus diesen Verträgen bereits jetzt im gleichen Umfang an SEIPP ab, wie dies bezüglich der Kaufpreisforderungen gemäß Vorstehendem vereinbart ist. Die Abtretung der Forderungen des Bestellers an SEIPP soll vorläufig eine stille sein, d.h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden.

Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt, er ist aber nicht befugt, über die Forderung in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. SEIPP behält sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ( insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers) vor, die Ermächtigung zur Einziehung zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen; SEIPP wird aber hiervon absehen, solange der Besteller seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Außerdem darf SEIPP nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabrede offenlegen, abgetretene Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dessen Kunden verlangen. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von SEIPP die Abtretung den Abnehmern mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von SEIPP die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben, sowie alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind (weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt).

5.5 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen aus dem Veräußerungsvertrag gemäß vorstehenden Bestimmungen auf SEIPP übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.

5.6 Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes verarbeiten oder mit Waren verbinden oder vermischen, die nicht SEIPP gehören. Die Verarbeitung erfolgt für SEIPP als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für SEIPP. Der Besteller verwahrt die dabei entstehende neue Sache für SEIPP ohne Entgelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware. Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware nach § 950 BGB im Falle der Entstehung einer neuen Sache findet in keinem Fall statt.

Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht SEIPP gehörenden Gegenständen, wird SEIPP Miteigentümer der neuen Sache und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware gemäß Rechnung zu den nachgewiesenen Herstellungs- oder Anschaffungskosten der anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Erwirbt SEIPP Allgemeineigentum an der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache, so gilt sie als Vorbehaltsware im Sinne dieser Geschäftsbedingungen; erwirbt SEIPP Miteigentum, so findet auf SEIPPs Miteigentumsanteil die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, die nicht SEIPP gehören, verbunden oder vermischt, erwirbt SEIPP Miteigentum an der neuen Sache gemäß §§ 947, 948 BGB. SEIPPs Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis des Wertes der Vorbehaltsware gemäß Rechnung zu dem nachgewiesenen Wert der neuen Sache. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.

Die Regelungen über die Forderungsabtretung gem. 5.4 gelten auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem von SEIPP in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.

5.7 Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen von SEIPP aus der Geschäftsverbindung gehen neben dem Eigentum an der Vorbehaltsware auch die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über. Die nach dem Vorstehenden SEIPP zustehenden Sicherheiten gibt SEIPP nach eigener Wahl insoweit frei, als der Wert der noch nicht veräußerten Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen den Wert der SEIPP gegen den Besteller zustehenden Forderungen um 20% übersteigt. Diese Freigabe bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Freigabeerklärung von SEIPP.

5.8 Kommt der Besteller mit einer Verpflichtung aus abgeschlossenen Verträgen in Verzug (§ 284 BGB) oder wird das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt, ist die Weiterveräußerung, die Ver- oder Bearbeitung der gelieferten Gegenstände verboten und SEIPP ist ermächtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck die Geschäfts- und Betriebsräume des Bestellers zu betreten, wozu der Besteller SEIPP hiermit unwiderruflich ermächtigt. Die Geltendmachung dieser Rechte gilt nicht als Rücktritt von Verträgen.

5.9 Die SEIPP durch die Geltendmachung ihrer Rechte entstehenden Kosten gehen zulasten des Bestellers.

6. Sachmängel/Gewährleistung

6.1 Die Lieferung erfolgt nach den Bestimmungen der DIN-Vorschriften.

6.2 Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

6.3 Dem Besteller stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten i.S.d. § 377 HGB nachgekommen ist.

6.4 Etwaige Mängel können nur vor der Verwendung oder Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Ware gerügt werden. Die Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen, offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche nach Anlieferung der Ware schriftlich zu rügen. Maßgeblich für die Anerkennung oder Ablehnung einer Mängelrüge ist das Prüfungsergebnis in SEIPPs jeweiligen Lieferwerken.

6.5 Besteht die Mängelrüge zu Recht, wird SEIPP nach eigener Wahl unentgeltlich nachbessern, neu liefern oder die Leistung neu erbringen, sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war. Die Gelegenheit zur Nacherfüllung ist innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.

Ein Anspruch des Käufers auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen, ebenso jeder Anspruch auf Ersatz mittelbaren oder unmittelbaren Schadens.

Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Besteller berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Besteller, der von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen will, nicht vom Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und von der Erklärung, dass er die Lieferung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.

6.6 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei

  1. a) unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
  2. b) nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
  3. c) natürlicher Abnutzung
  4. d) Schäden, die der Sphäre des Bestellers zuzuordnen sind oder die nach Gefahrübergang entstanden sind
  5. e) vom Besteller vorgenommenen unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten

6.7 Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Die Ausübung eines Rücktritts- oder Minderungsrechtes ist nach einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn verfristet. Die in Satz 1 und 2 genannten Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Ebenso wenig gelten diese Fristen bei Vorsatz des Bestellers, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

6.8 Falls der Besteller die sachmängelbehaftete Sache zurückgeben darf und möchte, hat er dies bei SEIPP schriftlich anzumelden. Unangekündigte Rücklieferungen werden generell abgelehnt. Vom Besteller beschädigte Ware wird nicht gutgeschrieben.

6.9 Ansprüche des Bestellers wegen Aufwendungen, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlich sind ( insb. Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten), bestehen nicht, wenn diese Aufwendungen entstanden sind, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Verbringung dem bestimmungsgemäßen Verbrauch des Gegenstands der Lieferung entspricht. Die Nacherfüllung umfasst weder den Ausbau der mangelhaften Sache, noch den erneuten Einbau, wenn SEIPP ursprünglich nicht zum Einbau berechtigt war.

6.10 Der Empfänger bestätigt mit seiner Unterschrift gegenüber einem von SEIPP beauftragten Transportunternehmen, dass er das Paket unversehrt erhalten hat. Äußerlich erkennbare Schäden durch den Besteller sind sofort bei Ablieferung beim Transportunternehmen zu reklamieren und die Annahme des beschädigten Paketes ist zu verweigern. Spätere Reklamationen diesbezüglich werden nicht anerkannt.

6.11 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens SEIPP, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.

6.12 Weitergehende oder andere als die in diesen Bedingungen geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

7.0 Rücktritt

Für den Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

8.0 Kupferkonto

8.1 Als Kupferpreis gilt der Edelmetallzuschlag für Kupfer (obere) plus VAZ am Tage nach Auftragseingang. Eindeckung vorbehalten. Maßgebend sind die jeweils bei Lieferung gültigen Preise. Auch etwaige abweichende Preise des Angebots sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Sämtliche Kupferlackdraht-Preise sind Hohlpreise und enthalten keine Edelmetallzuschlag für Kupfer, sonstige Zuschläge und keine Umsatzsteuer.

8.2 Vereinbart der Besteller mit SEIPP ein Kupferkonto, schreibt SEIPP die Kupfermengen auf dem Konto in kg gut, die SEIPP von dem Besteller in Form von Altkupfer oder Kupfer, das der Besteller über andere Quellen bezogen hat, beigestellt erhalten hat. Beizustellendes Kupfer muss Elektrolyt-Kupferkathoden, LME-registrierte Marken, Kupfer Grad A entsprechen. Es muss 6 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin oder mit Bestellung des Kupferlackdrahtes für SEIPP verfügbar sein. Die Lieferung und der Ort der Beistellung sind mit SEIPP abzustimmen. Das Kupferkonto wird bei SEIPP kontinuierlich auf die Einhaltung der oben angegebenen Bedingungen überprüft. Der so ermittelte Kupferbestand wird dem Besteller durch Rechnungen bzw. Gutschriften mitgeteilt.

8.3 Bei der Lieferung von Kupferdraht an den Besteller wird der Kupferanteil von dem Kupferkonto abgebucht. Steht am Tage der Bestellung kein oder nicht genügend Kupfer auf dem Kupferkonto zur Verfügung, wird die Kupfer-Fehlmenge zum Edelmetallzuschlag für Kupfer (obere) vom Vortag der Lieferung plus 3 % Bezugskosten plus 6 % Verarbeitungszuschlag in Rechnung gestellt.

8.4 Bei der Annahme des vom Besteller zur weiteren Ver- und Umarbeitung gelieferten Kupfers erfolgt die Gutschrift des Metallgehalts ausschließlich auf der Basis des bei Eingang an SEIPP ermittelten Gewichts. Für die Umarbeitung des Kupfers anfallende Kosten werden dem Besteller von SEIPP in Rechnung gestellt. SEIPP und der Besteller sind einig, dass das Eigentum des so angelieferten Kupfers im Zeitpunkt der Annahme durch SEIPP oder Hilfspersonen auf SEIPP übergeht. Unberührt davon bleiben schuldrechtliche Ansprüche des Bestellers gegen SEIPP. SEIPP gewährt die Vergütung ausschließlich in Metall (Kupfer) und nicht in Geld.

8.5 Beim Vollpreisgeschäft wird der Edelmetallzuschlag für Kupfer vom Tage nach dem geklärten Auftragseingang zusätzlich zum Hohlpreis in Rechnung gestellt und ist sofort rein netto fällig. Erfolgt an diesem Tage keine Notierung der Edelmetallzuschlag für Kupfer, so gilt die nächstfolgende Notierung.

9.0 Erfüllungsvorbehalt/ Exportbestimmungen

9.1 Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen, entgegenstehen. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren sind unvorhergesehen und können Fristen und Lieferzeiten beeinträchtigen.

9.2 Darüber hinaus steht die Vertragserfüllung unter dem Vorbehalt der eigenen Liefermöglichkeiten.

9.3 Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

9.4 Der Besteller ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden.

10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1 Die Beziehungen zwischen SEIPP und dem Besteller regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) und des Kollisionsrechtes.

10.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie sämtliche Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist 35428 Langgöns. Zuständig für alle Streitigkeiten aus Verträgen oder über Verträge mit Bestellern, soweit sie Kaufleute sind, ist das Amtsgericht Gießen, bei einem Streitwert von mehr als 5.000 € das Landgericht Gießen.

11. Datenschutz

Weitere Informationen zu dem SEIPP Datenschutz nach DSGVO können in der Datenschutzerklärung von SEIPP online abgerufen werden.

Fragen zum Datenschutz bitte richten an: datenschutz@seipp-gmbh.de

Beim Aufruf unserer Website werden Sie über die Verwendung von Cookies zu Analysezwecken informiert. In diesem Zusammenhang erfolgt auch ein Hinweis auf diese Datenschutzerklärung.

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten wie in dieser Datenschutzerklärung beschrieben einverstanden. Sie erkennen ebenfalls an, dass SEIPP diese Datenschutzerklärung nach eigenem Ermessen regelmäßig ändern und aktualisieren kann. In diesem Fall werden wir aktualisierte Versionen dieser Datenschutzerklärung auf dieser Seite veröffentlichen. Eine überarbeitete Datenschutzerklärung gilt nur für Daten, die nach dem Datum ihres Inkrafttretens erfasst werden. Wir empfehlen Ihnen, diese Seite regelmäßig auf aktuelle Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken zu überprüfen. Ihre fortgesetzte Nutzung unserer Dienste nach dem Setzen von Änderungen der Datenschutzerklärung bedeutet, dass Sie diese Änderungen akzeptieren.

11.1 Allgemeines zur Datenverarbeitung
Darstellung von SEIPP, Dienstleistungen und/oder Verkauf unserer Handelswaren sowie Kommunikation mit den interessierten Parteien. Sinn und Zweck der Datenverarbeitung auf der Webseite von SEIPP sind die Informationen über Handelswaren und Dienstleistungen sowie Anfragen bzw. Kontakt mit SEIPP aufzunehmen. SEIPP erfasst Personendaten gemäß folgenden Rechtsgrundlagen:

- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen;
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt;
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

• Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
• die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
• Um unseren Kunden einen Mehrwert bieten zu können, gibt SEIPP die bekannte E-Mail-Adresse unserer Kunden temporär an den Versanddienstleister weiter. Diese wird verwendet, um dem Kunden für die Dauer der Sendung aktuelle Sendungsinformationen zukommen zu lassen.

Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Gemäß Art. 8 DSGVO dürfen Kinder bis 16 Jahren solche Einwilligungen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erklären. Personenbezogene Daten von Minderjährigen werden nicht bewusst erhoben und verarbeitet.

11.2 Nutzung des Kontaktformulars
Bei Nutzung des Kontaktformulars auf www.seipp-gmbh.de/kontakt speichern wir folgende Daten zwecks Beantwortung Ihrer Anfrage:
- ihr Name,
- ihre E-Mail,
- ihr Firmenname
- ihre Adresse
- ihren Betreff
- ihre Nachricht

11.3 Nutzung des Online-Shops
Bei Nutzung des Online-Shops auf https://shop.seipp-gmbh.de/ speichern wir folgende Daten zwecks Bearbeitung Ihres Anliegens:
- ihre E-Mail
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- ihr Nachname
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- ihre Adresse
- ihre Wohnung, Zimmer, usw.
- ihre Stadt
- ihr Land
- ihre Postleitzahl
- ihr Telefon

11.4 Werbung per Email/Spartipp
Zur Nutzung unseres Spartipps oder andere Werbeschreiben benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse bzw. eine schriftliche Bestätigung, dass Sie mit dem Empfang des Spartipps einverstanden sind. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.

11.5 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Datenübertragung, Beschwerde
Sie können jederzeit Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung von Daten sowie den Widerspruch und die Datenübertragung wahrnehmen, wenn dies technisch möglich ist.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde einzureichen.

11.6 Website von SEIPP
Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns sehr wichtig. Sie können unsere Website daher grundsätzlich ohne Angaben zu Ihrer Person nutzen. Wir speichern lediglich Zugriffsdaten ohne Personenbezug wie z. B. den Namen Ihres Internet Service Providers oder die Seite, von der aus Sie uns besuchen. Diese Daten werden ausschließlich zur Verbesserung unseres Angebotes genutzt und lassen keinen Rückschluss auf Ihre Person zu.

Im Folgenden klärt SEIPP von 7 bis 11 über den Bereich des Datenschutzes der Website auf:

11.7 Information über die Erhebung personenbezogener Daten

11.7.1 Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.

11.7.2 Verantwortlicher gem. Art.4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

SEIPP Handelsgesellschaft für Elektrotechnik mbH
Raiffeisenstraße 8-10
35428 Langgöns, Deutschland
Vertreten durch: Dieter Neumann und Jürgen Arnold
E-Mail: datenschutz@seipp-gmbh.de
Telefon: +49 6403 609800

11.7.3 Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer und weitere angegebene Daten) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

11.7.4 Falls wir für einzelne Funktionen unseres Angebots auf beauftragte Dienstleister zurückgreifen oder Ihre Daten für werbliche Zwecke nutzen möchten, werden wir Sie untenstehend im Detail über die jeweiligen Vorgänge informieren. Dabei nennen wir auch die festgelegten Kriterien der Speicherdauer.

11.8 Ihre Rechte

11.8.1 Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und

11.8.2 Sie haben zudem das Recht, sich gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes wenden.

11.9 Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website

11.9.1 Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO):
– IP-Adresse (IPv4 & IPv6)
– DNS-Informationen
– Datum und Uhrzeit der Anfrage
– Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
– Inhalt der Anforderung (konkrete Seite oder konkrete Datei)
– Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
– jeweils übertragene Datenmenge
– Website, von der die Anforderung kommt
– Browser (Name, Sprache, Version)
– Betriebssystem (Name, Sprache, Version) und dessen Oberfläche (Auflösung)

11.9.2 Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an, enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware. In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten. Der Einsatz von Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. So setzen wir sogenannte Session-Cookies ein, um zu erkennen, dass Sie einzelne Seiten unserer Website bereits besucht haben. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht.
Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.
Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit automatisch gelöscht.
Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich. Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.

11.10 Weitere Funktionen und Angebote unserer Website

11.10.1 Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

11.10.2 Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.

11.10.3 Weiterhin können wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, wenn Aktionsteilnahmen, Gewinnspiele, Vertragsabschlüsse oder ähnliche Leistungen von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Angabe Ihrer personenbezogenen Daten oder untenstehend in der Beschreibung des Angebotes.

11.10.4 Soweit unsere Dienstleister oder Partner ihren Sitz in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben, informieren wir Sie über die Folgen dieses Umstands in der Beschreibung des Angebotes.

11.11 Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten

11.11.1 Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben.

11.11.2 Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, was von uns jeweils bei der nachfolgenden Beschreibung der Funktionen dargestellt wird. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.

11.11.3 Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Über Ihren Widerspruch können Sie uns unter den Kontaktdaten aus Abschnitt 1.2 (Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) übermitteln.

11.12 Aktualität und Gültigkeit der Datenschutzerklärung
SEIPP behält sich vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit und mit künftiger Wirkung anzupassen. Es wird deshalb empfohlen, sich diese Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen auf unserer Webseite http://www.seipp-gmbh.de erneut durchzulesen.

12. Verbindlichkeit der AGB und des Vertrages

Nach § 306 BGB gilt folgendes für SEIPPs AGB:

„(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.“ - § 306 BGB